Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der seasonax GmbH
(nachfolgend die “AGB”)
Stand November 2025
1. Geltungsbereich / Änderungen der AGB
1.1. Die seasonax GmbH mit Sitz in Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien zu FN 411701 v (“Seasonax”) erbringt alle Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Software der Seasonax (die “Software”) gegenüber ihren Kunden (der “Kunde” und jeder Kunde gemeinsam mit Seasonax die “Vertragsparteien”), auf Basis dieser AGB, jeweils in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
1.2. Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (das “KSchG”). Die Abgrenzung zwischen Verbraucher und Unternehmer wird im Sinne des KSchG vorgenommen.
1.3. Sofern in diesen AGB von “Verbrauchern” die Rede ist, sind dies natürliche Personen, bei welchen der Zweck der bestellten Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Software nicht einer gewerblichen, selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, ein Geschäft also nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört.
1.4. Sofern in diesen AGB von “Unternehmern” die Rede ist, sind dies natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, für die die bestellten Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Software zum Betrieb ihres Unternehmens gehört.
1.5. Diese AGB sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit Seasonax, auch wenn darauf nicht ausdrücklich wiederholt Bezug genommen wird.
1.6. Seasonax weist ausdrücklich abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden zurück. Abweichungen von diesen AGB, ergänzende Vereinbarungen oder allfällige entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Seasonax schriftlich bestätigt werden.
1.7. Die Bestimmungen dieser AGB können von Seasonax jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert werden, wobei solche Änderungen mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten auf der Webseite von Seasonax, www.seasonax.com (die “Webseite”) und/oder (allenfalls) sofern der Kunde ein Unternehmer ist, durch Zusendung des Vertragstextes an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse kundgemacht werden. Der Kunde stimmt den geänderten AGB durch Anklicken eines “Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen”-Buttons im Rahmen der nächsten Registrierung auf der Webseite zu. Im Falle eines Kunden, der ein Unternehmer ist, gelten die Änderungen als angenommen, wenn der Kunde diesen nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der vorgenannten Kundmachung schriftlich per E-Mail an support@seasonax.com widerspricht. Im Falle einer fehlenden Zustimmung und/oder, sofern es sich beim Kunden um einen Unternehmer handelt, eines fristgerechten Widerspruchs gegen die Änderungen besteht das Vertragsverhältnis zwischen diesem Kunden und Seasonax gemäß den AGB in der Fassung vor der kundgemachten Änderung fort.
2. Registrierung
2.1. Die Nutzung der Software ist registrierten Kunden vorbehalten. Es besteht kein Anspruch der Kunden auf Registrierung. Seasonax behält sich das Recht vor, im Rahmen der Registrierung Nachweise über die Identität und die Bonität des Kunden sowie über die Vertretungsbefugnis der im Namen des Kunden handelnden Personen einzufordern und die Registrierung einer Person ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.2. Im Rahmen der Registrierung hat der Kunde sämtliche geforderten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben und nachträglich bei allfälliger Änderung unverzüglich zu aktualisieren. Nach wahrheitsgemäßer Angabe sämtlicher im Registrierungsprozess geforderter Daten und Annahme der Registrierung durch Seasonax, erhält der Kunde ein BestätigungsEMail mit einem Aktivierungslink für den Abschluss der Registrierung. Nach dieser erstmaligen Registrierung kann sich der Kunde durch Angabe seiner persönlichen Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) auf der Webseite anmelden.
2.3. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten und die Zugangsdaten vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Für die Geheimhaltung und den Schutz der Zugangsdaten ist allein der Kunde verantwortlich. Gibt er seine Zugangsdaten an Dritte weiter, so verpflichtet er sich, dem Dritten die Einhaltung dieser AGB zu überbinden. Der Kunde haftet für sämtliche Nachteile, welche Seasonax erleidet, sollte er die vorstehende Überbindung nicht vornehmen. Die vorstehende Regelung gilt jedoch nicht bei einer missbräuchlichen Verwendung der Zugangsdaten durch Dritte, an denen den Kunden kein Verschulden trifft. Bei Verlust der Zugangsdaten oder wenn der Verdacht besteht, dass unbefugte Dritte von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, ist der Kunde verpflichtet, Seasonax unverzüglich per EMail an support@seasonax.com zu benachrichtigten, damit eine Sperre des Kundenkontos veranlasst werden kann.
3. Vertragsabschluss / Vertragsbeginn
3.1. Nach der Registrierung auf der Webseite, bestätigt der Kunde, die AGB gelesen, verstanden und ausdrücklich angenommen zu haben durch Anklicken des “Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der seasonax GmbH gelesen, verstanden und nehme diese ausdrücklich an”-Buttons. Mit Anklicken des Buttons “Jetzt zahlungspflichtig bestellen”, gibt der Kunde ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags mit Seasonax über die (kostenpflichtige) Nutzung der Software ab. Die Annahme dieses Angebots und somit der Abschluss des Vertrags erfolgen durch die Versendung einer Auftragsbestätigung an den Kunden per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse und durch die Aktivierung der Software durch Seasonax. Seasonax behält sich vor, Nachweise über die Identität und die Bonität des Kundens vor Annahme einer Bestellung einzufordern. Allfällige Angebote von Seasonax sind freibleibend und unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung durch den Kunden dar.
3.2. Seasonax ist nach freiem Ermessen berechtigt, zur Durchführung eines Vertrags qualifizierte Dritte als Subunternehmer zu beauftragen. Für das Verhalten von Subunternehmern, die von Seasonax beauftragt wurden, haftet Seasonax gegenüber dem Kunden wie für ihr eigenes. Sofern die Beauftragung von Dritten auf Kundenwunsch erforderlich ist, erfolgt diese im Namen und auf Rechnung des Kunden und solche Dritte sind keine Erfüllungsgehilfen von Seasonax.
4. Nutzungsrechte
4.1. Dem Kunden steht ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares zeitlich für die Dauer des Vertragsverhältnisses beschränktes Nutzungsrecht an der Software zu.
4.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software in irgendeiner Art und Weise (zurück) zu entwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu modifizieren, zu vervielfältigen, öffentlich zur Verfügung zu stellen oder jeglichen Teil der Software zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen. Jede Art der Übertragung, des Weiterverkaufs, der Integration oder ähnlicher Handlungen hinsichtlich der Software in Produkte und/oder Plattformen von Drittanbietern sind strengstens untersagt.
4.3. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software sowie das Programm und die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.
4.4. Urhebervermerke sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden.
5. Systemvoraussetzungen / Installation
5.1. Voraussetzung für die Nutzung der Software ist die Einrichtung einer funktionsfähigen und ausreichend dimensionierten Hard- und Softwareumgebung, welche in der alleinigen Verantwortung des Kunden liegt. Für die Installation der Software wird auf die auf der Webseite befindlichen Tutorials und Erläuterungen verwiesen. Der Kunde hat die Software und gegebenenfalls Patches, Updates und Upgrades selbst zu installieren.
5.2. Sofern die erforderlichen Systemvoraussetzungen und/oder eine entsprechende Internetverbindung nicht vorliegen, kann dies insbesondere zu, jedoch nicht beschränkt auf, Verzögerungen in der Anzeige von Kursdaten, Datenausfällen in der Belieferung mit Kursdaten oder Kurshistorien und Performanceproblemen führen.
6. Verbot der Mehrfachnutzung / Abtretungsverbot / Weitere Pflichten des Kunden
6.1. Der Kunde darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware einsetzen. Die zeitgleiche Nutzung der Software auf mehr als nur einer Hardware des Kunden ist unzulässig, insbesondere sind davon Nutzungshandlungen erfasst, die es ermöglichen, dass mehr als ein Nutzer des Kunden zeitgleich mit der Software arbeiten kann. Sofern der Kunde die Software auf mehreren Hartwarekonfigurationen zeitgleich einsetzen und/oder die Software zeitgleich nutzen möchte, etwa durch mehrere Mitarbeiter, muss er eine entsprechende Anzahl von Lizenzen für die Nutzer erwerben. Weiters sind auch nichtöffentliche Wiedergaben unzulässig durch welche zeitgleich Arbeitsergebnisse des Programmablaufes genutzt werden können, wie etwa nichtöffentliche Wiedergabe des Programmablaufes vor mehr als einem Nutzer des Kunden, mit Ausnahme von nichtöffentlichen Wiedergaben, die nicht dazu dienen, das Arbeitsergebnis ohne zusätzliche Vergütung zu erlangen, wie etwa bei Schulungen zum Programm oder Einrichten des Programms durch den Systemadministrator. Wechselt ein Kunde die Hardware, ist er verpflichtet, die Software von der bisher verwendeten Hardware zu löschen.
6.2. Der Kunde darf die Software einschließlich des etwaigen sonstigen Begleitmaterials Dritten weder entgeltlich oder unentgeltlich noch zeitlich begrenzt oder unbegrenzt überlassen, insbesondere nicht vermieten oder verleihen.
6.3. Der Kunde darf Nutzungsrechte, Forderungen oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit Seasonax ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Seasonax nicht an Dritte, einschließlich mit dem Kunden verbundener Unternehmen und nahen Angehörigen im Sinne des § 32 der österreichischen Insolvenzordnung (IO), übertragen, abtreten oder unterlizenzieren, wobei diese Begriffe in Bezug auf Unternehmer im Zweifel weit auszulegen sind.
7. Gewährleistung / Mängelrüge und Untersuchungspflicht
7.1. Die Software wird “wie geliefert” (as is basis) bereitgestellt.
7.2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass vergangene Ergebnisse und vergangene saisonale Muster keine Anhaltspunkte für zukünftige Entwicklungen, insbesondere zukünftige Marktentwicklungen sind. Seasonax empfiehlt oder billigt weder spezielle Wertpapiere, Gruppen von Wertpapieren, Industriesegmente, Analyseintervalle, Ideen und Lösungsansätze, Strategien noch Einstellungen. Weiters schließt Seasonax eine konkludente oder ausdrückliche Handlungsempfehlung aus, insbesondere Versprechen, Zusagen und/oder Garantien über Gewinne und Verluste, wobei in Bezug auf Unternehmer diese Begriffe im Zweifel weit auszulegen sind. Sämtliche zur Verfügung gestellten Informationen mittels Software oder auf der Webseite stellen keine Garantien, Gewährleistungen oder Zusicherungen im Sinne eines Prospekts dar. Der Kunde ist für die Resultate oder den Handelsansatz, den er erstellt, entwickelt oder verwendet allein verantwortlich. Indikatoren, Handelsstrategien oder Funktionen der Software können logische oder andere Fehler enthalten, die zu unerwarteten Resultaten, fehlerhaften Handelssignalen und/oder erheblichen Verlusten führen können. Die Gewährleistung und/oder Garantie über die Richtigkeit, die Vollständigkeit, die Qualität, die Angemessenheit oder des Inhalts der mittels Software oder auf der Webseite zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere als Ergebnis eines Softwarefehlers, wird von Seasonax ausgeschlossen, wobei dies gegenüber Verbrauchern nur gilt, soweit weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit von Seasonax vorliegt. Der Kunde ist zudem verpflichtet, die kapitalmarktrechtlichen Vorschriften der jeweils anwendbaren Rechtsordnungen einzuhalten.
7.3. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
7.4. Etwaige Produktbeschreibungen stellen Leistungsbeschreibungen nach dem Stand der Entwicklung, jedoch keine Garantien dar. Eine Garantie bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Erklärung von Seasonax.
7.5. Sofern es sich beim Kunden um einen Unternehmer handelt, gelten nachfolgende Abweichungen für die Punkte 7.2 und 7.3 dieser AGB:
7.5.1. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Mängel an der Software sowie gegebenenfalls an der mitgelieferten Dokumentation, die er durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, unverzüglich nach Vertragsbeginn, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen, schriftlich unter genauer Beschreibung des Mangels Seasonax anzuzeigen (die “Mängelrüge”). Unterlässt der Kunde die Mängelrüge, gelten die Software und die gegebenenfalls mitgelieferte Dokumentation als genehmigt und der Kunde kann Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln nicht mehr geltend machen. Die Vermutungsregelung des § 924 des österreichischen Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) wird ausgeschlossen.
7.5.2. Im Falle einer berechtigten und rechtzeitigen Mängelrüge, darf Seasonax nach eigener Wahl Mängel an der Software sowie gegebenenfalls an der mitgelieferten Dokumentation durch Fehlerbehebung, Ersatzbeschaffung, Updates und/oder Upgrades beheben. Der Kunde wird die Updates und/oder Upgrades installieren.
7.5.3. Die vereinbarte Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate.
7.6. Seasonax wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde verpflichtet ist, alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen. Unterlässt Seasonax die Verbesserung schuldhaft innerhalb angemessener Nachfrist, ist der Kunde zur verhältnismäßigen Preisminderung berechtigt. Kosten, die bei Inanspruchnahme Dritter trotz Bereitschaft von Seasonax zur Mängelbehebung entstehen, trägt der Kunde.
7.7. Seasonax ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für Seasonax mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Preisminderungsrechte zu.
7.8. Für Bedienungs- oder Installationsfehler seitens des Kunden übernimmt Seasonax keine Gewährleistung oder Haftung, außer Verbraucher sind betroffen und diese Fehler sind auf eine fehlerhafte Anweisungen von Seasonax zurückzuführen. Ebenso von der Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen sind zudem Mängel, die auf unsachgemäßem Gebrauch der Software durch den Kunden, Betrieb der Software an ungeeigneten Stromquellen, Betrieb mit falscher Stromart oder Spannung, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen oder Feuchtigkeit aller Art zurückzuführen sind. Weiters werden Gewährleistung und Haftung bei Mängeln, die aufgrund von Änderungen der Software durch den Kunden selbst oder durch Dritte entstehen, ausgeschlossen.
Nach aktuellem Stand der Technik existiert kein Verfahren, welches die Fehlerfreiheit von Software garantieren kann. In Folge davon kann Seasonax keine Gewähr für einen kontinuierlichen, fehlerlosen Betrieb und eine permanente Nutzbarkeit der Software während der eingeräumten Nutzungsdauer übernehmen.
7.9. Weiters bezieht Seasonax Daten, insbesondere Kursdaten oder Kurshistorien, von Dritten und hat keinen Einfluss auf die Datenqualität.
8. Haftung
8.1. Seasonax haftet gegenüber dem Kunden nur, soweit ein Schaden durch Seasonax grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Die Haftung von Seasonax für schlicht grobe Fahrlässigkeit und leichte Fahrlässigkeit wird hinsichtlich Kunden, die Unternehmer sind, ausgeschlossen. Die Haftung von Seasonax für leichte Fahrlässigkeit ist gegenüber Kunden, die Verbraucher sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf der Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht beruht. Die Haftung für Personenschäden bleibt davon jedoch unberührt.
8.2. Bei Kunden die Unternehmer sind, übernimmt Seasonax keine Haftung für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Zinsenverluste, ausgebliebene Einsparungen und Ansprüche Dritter.
8.3. Ebenso kann keine Haftung für Systemausfälle, Störungen, Datenverluste und Viren etwa infolge äußerer Angriffe oder aus anderen Gründen sowie für die Datenqualität übernommen werden, es sei denn, dass solche Schäden von Seasonax vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.
8.4. Der Kunde verpflichtet sich, Seasonax gegen Ansprüche von Dritten vollkommen schad- und klaglos zu halten, soweit es sich um Unternehmer handelt. Im Falle von Verbauchern ist der Kunde verpflichtet, Seasonax gegen Ansprüche von Dritten vollkommen schad- und klaglos zu halten sofern diese ihnen schuldhaft zuzurechnen sind.
8.5. Im Falle höherer Gewalt, einschließlich Terroranschlägen, Krieg, Unruhen, Streiks, Aussperrungen und anderen allgemeinen Arbeitskonflikten, staatlichen Maßnahmen, Ausfall oder allgemeiner Unbrauchbarkeit von Transportmitteln, allgemeiner Energie- und Materialknappheit, Epidemien, Pandemien, Unfällen, Bränden, Explosionen und unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse (einschließlich Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben, Stürmen, Orkane oder anderen Naturkatastrophen), sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit von Seasonax liegen und/oder Gründe, die Seasonax nicht zu vertreten hat und die die Erfüllung eines Vertrags verzögern oder zu einer Nichterfüllung eines Vertrags führen, hat Seasonax in keinem Fall zu vertreten und ist Seasonax in solchen Fällen berechtigt, den ursprünglich im Auftrag vereinbarten Leistungszeitraum neu festzusetzen.
8.6. Die Haftung von Seasonax wird gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, auf die vom Kunden tatsächlich bezahlte Lizenzgebühr beschränkt, jedoch höchstens mit einem Betrag in Höhe der in den letzten zwölf Monaten vor dem haftungsbegründenden Verhalten von Seasonax tatsächlich bezahlten Lizenzgebühr. Im Falle eines unbefristeten Vertrags (die “Unlimited-Subscription”) ist die Haftung auf 20% der insgesamt an Seasonax bezahlten Lizenzgebühr beschränkt.
8.7. Schadenersatzansprüche eines Kunden, der Unternehmer ist, verfallen sechs Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch zwei Jahre nach dem haftungsbegründenden Verhalten von Seasonax.
8.8. Die Bestimmungen dieses Punkts 8 dieser AGB gelten auch zugunsten von Mitarbeitern und anderen Erfüllungsgehilfen der Seasonax.
9. Schutzrechte
9.1. Der Kunde ist verpflichtet, Seasonax unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden. Zudem ist der Kunde verpflichtet, sämtliche von Seasonax geforderten Unterlagen wie Anspruchsschreiben und Entscheidungen von Gerichten und/oder Behörden zur Verfügung zu stellen. Seasonax wird dem Kunden sämtliche zur Rechtsverteidigung erforderlichen Informationen erteilen und nach besten Kräften unterstützen. Der Kunde wird Seasonax die Möglichkeit der Abwehr des Anspruches und/oder der vollen Rechtsverschaffung geben.
9.2. Wird die vertragsgemäße Nutzung der Software durch eine Schutzrechtsverletzung beeinträchtigt, so hat Seasonax – nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten – das Recht, (i) die Software so zu ändern oder zu ersetzen, dass diese Schutzrechte Dritter nicht verletzt, aber im Wesentlichen noch den vereinbarten Funktions- und Leistungsmerkmalen in einer für den Kunden zumutbaren Weise entspricht oder (ii) den Kunden von Lizenzgebühren für die Nutzung der Software während der vereinbarten Überlassungsdauer – so die Schutzrechtsverletzung fortbesteht – freizustellen.
9.3. Sämtliche Ansprüche des Kunden entfallen, wenn die Verletzung von Schutzrechten Dritter durch ein über die vertragsgemäße Nutzung hinausgehendes Verhalten des Kunden und/oder durch vom Kunden in eigener Verantwortung durchgeführte Änderungen und/oder Ergänzungen der Software verursacht wird.
9.4. Seasonax ist berechtigt nach eigenem Ermessen, (i) den Standard und Umfang der im Rahmen der Geschäftstätigkeit erbrachten Dienstleistungen zu ändern oder weiterzuentwickeln und (ii) ähnliche Änderungen oder Weiterentwicklungen am Standard und Umfang der dem Kunden bereitgestellten Software vorzunehmen.
10. Lizenzgebühr / Änderungen der Lizenzgebühr / Zahlungsbedingungen
10.1. Die (i) monatlich, (ii) quartalsweise, (iii) jährlich oder (iv) einmalig zu zahlende Lizenzgebühr ist jeweils im Voraus fällig und zahlbar. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang der Lizenzgebühr bei Seasonax.
10.2. Wenn nichts Gegenteiliges vereinbart ist, so gelangen die am Tag des Vertragsabschlusses auf der Webseite ausgewiesenen Preise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer zur Verrechnung.
10.3. Etwaig dem Kunden gewährte Skonti oder Rabatte gelten nur für die jeweilige Lieferung und Leistung im Zusammenhang mit der Software und/oder befristet und werden nicht auch für etwaige Folgelieferungen und –leistungen der Software und/oder unbefristet gewährt. Dies gilt auch, wenn Seasonax bei etwaigen Folgelieferungen und –leistungen der Software und/oder nach Ablauf der vereinbarten Befristung etwaigen vom Kunden vorgenommenen Abzügen nicht widerspricht.
10.4. Der Kunde kann im Rahmen und vor Abschluss des Bestellvorgangs aus den auf der Webseite zur Verfügung stehenden Zahlungsarten wählen. Schecks oder Wechsel werden nicht angenommen. Alle Zahlungen haben im Voraus ohne Abzug zu erfolgen.
10.5. Alle Leistungen von Seasonax im Rahmen eines mit dem Kunden im Einzelnen vereinbarten Auftrages, die nicht ausdrücklich durch die vereinbarte Lizenzgebühr abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle im Zuge der Vertrags- und/oder Auftragserfüllung erwachsenden Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind Seasonax vom Kunden gegen Rechnungslegung zu ersetzen.
11. Zahlungsverzug des Kunden / Aufrechnungsverbot
11.1. Sofern der Kunde Unternehmer ist und ein Zahlungsverzug vorliegt, ist Seasonax nach freiem Ermessen berechtigt, (i) ab der jeweiligen Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 % p.a. über dem zuletzt von der Europäischen Zentralbank verlautbarten Basiszinssatz zu verrechnen und Schadenersatz für die aus dem Zahlungsverzug erwachsenden Schäden zu verlangen oder (ii) vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
11.2. Sofern der Kunde Verbraucher ist und ein Zahlungsverzug vorliegt, ist Seasonax nach freiem Ermessen berechtigt, (i) ab der jeweiligen Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 4 % p.a. zu verrechnen oder (ii) vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zurückzutreten.
11.3. Weiters verpflichtet sich der Kunde im Fall seines Zahlungsverzugs, Seasonax die Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Sofern es sich beim Kunden um einen Verbraucher handelt, gilt das Vorstehende nur bei vorsätzlichem Fehlverhalten. Die Geltendmachung weiterer Rechte und Forderungen von Seasonax bleibt davon unberührt.
11.4. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist Seasonax berechtigt, alle für den Kunden bereits erbrachten Leistungen und Teilleistungen fällig zu stellen. Darüber hinaus ist Seasonax nicht mehr verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen.
11.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Ansprüchen von Seasonax mit Gegenforderungen aufzurechnen. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern für den Fall der Insolvenz von Seasonax sowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit einer Forderung von Seasonax
stehen, gerichtlich festgestellt oder von Seasonax anerkannt sind. In diesen Fällen besteht für Verbraucher die Möglichkeit aufzurechnen.
12. Testphase / Vertragsdauer / Beendigung des Vertrags
12.1. Vor Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags, kann der Kunde die Software für die Dauer einer von Seasonax festgesetzten Trial-Phase kostenlos testen (die “Testphase”). Während der Testphase sind sämtliche Gewährleistungs- und Haftungsansprüche im Zusammenhang mit der Software ausgeschlossen. Nach Ablauf der Testphase ist eine weitere Nutzung der Software kostenpflichtig.
12.2. Der Vertrag wird für die Dauer von entweder (i) einem Monat, (ii) drei Monaten, (iii) einem Jahr oder (iv) unbefristet, jedoch mit einer Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr, vorbehaltlich der Bestimmungen gemäß Punkt 12.4 dieser AGB abgeschlossen.
12.3. Bei befristeten Verträgen ist jede Vertragspartei berechtigt, den Vertrag schriftlich vor dem Ende der jeweiligen befristeten Vertragslaufzeit, insbesondere derzeit über einen Button innerhalb der Applikation, zu kündigen. Die jeweiligen befristeten Verträge verlängern sich automatisch um (i) einen weiteren Monat, (ii) weitere drei Monate oder (iii) ein weiteres Jahr, je nachdem, welche ursprüngliche Laufzeit der Kunde gewählt hat, sofern der Kunde nicht vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich kündigt. Seasonax verpflichtet sich, den Kunden rechtzeitig, d.h. vor Beginn dieser Kündigungsfrist, auf die Kündigungsmöglichkeit der befristeten Verträge bei sonstiger Vertragsverlängerung gesondert hinzuweisen.
12.4. Bei einem unbefristeten Vertrag (Unlimited-Subscription) erklärt Seasonax ausdrücklich auf ihr ordentliches Kündigungsrecht für die Dauer von zehn Jahren zu verzichten. Sofern der Kunde Unternehmer ist, erklärt dieser ausdrücklich bei einem unbefristeten Vertrag (Unlimited-Subscription) auf sein ordentliches Kündigungsrecht für die Dauer von zehn Jahren zu verzichten. Sofern der Kunde Verbraucher ist, erklärt dieser ausdrücklich bei einem unbefristeten Vertrag (Unlimited-Subscription) auf sein ordentliches Kündigungsrecht für die Dauer von einem Jahr zu verzichten. Bei einem unbefristeten Vertrag (Unlimited-Subscription) ist der Kunde, der Verbraucher ist, zudem berechtigt, nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr, den Vertrag unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist halbjährlich schriftlich, insbesondere derzeit über einen Button innerhalb der Applikation, zu kündigen.
12.5. Jede der Vertragsparteien ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, vor, wenn eine der Vertragsparteien trotz schriftlicher Abmahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Kalendertagen zur Wiedergutmachung durch die andere Vertragspartei gegen wesentliche Verpflichtungen aus einem Vertrag, wie beispielsweise der Leistung einer fälligen Zahlung oder beharrlich gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt.
12.6. Im Falle des berechtigten Vertragsrücktritts durch Seasonax behält Seasonax den Anspruch auf die gesamte vereinbarte Lizenzgebühr. Dies gilt gleichfalls bei unberechtigtem Rücktritt des Kunden, vorbehaltlich der Bestimmungen gemäß Punkt 13.5 dieser AGB.
12.7. Die bis zu diesem Zeitpunkt von Seasonax bereits erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten sind vom Kunden auch im Falle seines berechtigten Rücktritts in voller Höhe zu bezahlen, vorbehaltlich der Bestimmungen gemäß Punkt 13.5 dieser AGB. Bei unbefristeten Verträgen sind die Tarife für die befristeten Verträge mit einer Dauer von einem Jahr anteilig heranzuziehen.
12.8. Endet der Vertrag oder das Nutzungsverhältnis aufgrund von Kündigung oder in sonstiger Weise erlischt die Berechtigung zur Softwarenutzung: Der Kunde hat alle Softwarekopien, alle bei ihm noch vorhandenen Dokumentationen sowie gegebenenfalls deren Kopien, Zusammenfassungen oder Auszüge, alle Kopien der Updates einschließlich der Änderungen sowie alles übrige vertrauliche oder dem gewerblichen Rechtsschutz unterliegende Informationsmaterial, das sich in seinem Besitz befindet, an Seasonax herauszugeben.
13. Widerrufsrecht für Verbraucher
Kunden, die Verbraucher im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes sind, steht das nachfolgende Widerrufsrecht zu:
13.1. Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
13.2. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
13.3. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde den Widerruf des Vertrags mittels einer eindeutigen Erklärung (zB mittels eines per Post versandten Briefes oder E-Mail) gegenüber Seasonax an support@seasonax.com oder an seasonax GmbH, Lemböckgasse 47A/B1, A-1230 Wien, bekanntgeben. Der Kunde kann für den Widerruf das unten stehende Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung verwenden und an Seasonax übermitteln.
13.4. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
13.5. Wenn der Kunde den Vertrag widerruft, hat Seasonax dem Kunden alle Zahlungen, die Seasonax vom Kunden erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei Seasonax eingegangen ist, zurückzuzahlen. Für diese Rückzahlung hat Seasonax dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, zu verwenden, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
13.6. Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)
An seasonax GmbH, Lemböckgasse 47A/B1, A-1230 Wien, E-Mail: support@seasonax.com:
• Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistungen (*)
• Bestellt am (*) / erhalten am (*)
• Name des/der Verbraucher(s)
• Anschrift des/der Verbraucher(s)
• Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
• Datum
_____________________
(*) Unzutreffendes streichen
14. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
14.1. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder sämtlichen Rechtsbeziehungen zwischen Seasonax und deren Kunden gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staats des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.
14.2. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder sämtlichen Rechtsbeziehungen zwischen Seasonax und deren Kunden, vereinbaren die Vertragsparteien die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien. Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis erhobenen Klagen, ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Kunde seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, zuständig. Für Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Seasonax ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden, sofern es sich um einen Unternehmer handelt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden an Dritte zu übertragen.
15.2. Jede Vertragspartei trägt die sich für sie aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Steuern, Abgaben oder Gebühren jeweils selbst. Allfällige Rechtsgeschäftsgebühren sind vom Kunden, sofern es sich um einen Unternehmer handelt, zu tragen.
15.3. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung, von diesem Formerfordernis abzugehen. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen AGB und abweichenden schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien, gehen die Bestimmungen der abweichenden Vereinbarungen vor.
15.4. In Bezug auf Kunden, die Unternehmer sind, sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, so wird dadurch der übrige Inhalt der AGB nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die rechtlich Bestand hat und dem Willen der Vertragsparteien wirtschaftlich am nächsten kommt.
15.5. Als “Dritter” im Sinn dieser AGB gilt jede natürliche oder juristische Person, die von den Vertragsparteien im rechtlichen Sinn verschieden ist, selbst wenn zu einer solchen Person rechtliche und/oder wirtschaftliche Beziehungen bestehen sollten.
15.6. Bei allfälligen Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der deutschen und der englischen Fassung dieser AGB geht die deutschsprachige Fassung vor.
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(nachfolgend die “AGB”)
Stand November 2025
1. Geltungsbereich / Änderungen der AGB
1.1. Die seasonax GmbH mit Sitz in Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien zu FN 411701 v (“Seasonax”) erbringt alle Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Software der Seasonax (die “Software”) gegenüber ihren Kunden (der “Kunde” und jeder Kunde gemeinsam mit Seasonax die “Vertragsparteien”), auf Basis dieser AGB, jeweils in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
1.2. Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (das “KSchG”). Die Abgrenzung zwischen Verbraucher und Unternehmer wird im Sinne des KSchG vorgenommen.
1.3. Sofern in diesen AGB von “Verbrauchern” die Rede ist, sind dies natürliche Personen, bei welchen der Zweck der bestellten Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Software nicht einer gewerblichen, selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, ein Geschäft also nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört.
1.4. Sofern in diesen AGB von “Unternehmern” die Rede ist, sind dies natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, für die die bestellten Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Software zum Betrieb ihres Unternehmens gehört.
1.5. Diese AGB sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit Seasonax, auch wenn darauf nicht ausdrücklich wiederholt Bezug genommen wird.
1.6. Seasonax weist ausdrücklich abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden zurück. Abweichungen von diesen AGB, ergänzende Vereinbarungen oder allfällige entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Seasonax schriftlich bestätigt werden.
1.7. Die Bestimmungen dieser AGB können von Seasonax jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert werden, wobei solche Änderungen mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten auf der Webseite von Seasonax, www.seasonax.com (die “Webseite”) und/oder (allenfalls) sofern der Kunde ein Unternehmer ist, durch Zusendung des Vertragstextes an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse kundgemacht werden. Der Kunde stimmt den geänderten AGB durch Anklicken eines “Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen”-Buttons im Rahmen der nächsten Registrierung auf der Webseite zu. Im Falle eines Kunden, der ein Unternehmer ist, gelten die Änderungen als angenommen, wenn der Kunde diesen nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der vorgenannten Kundmachung schriftlich per E-Mail an support@seasonax.com widerspricht. Im Falle einer fehlenden Zustimmung und/oder, sofern es sich beim Kunden um einen Unternehmer handelt, eines fristgerechten Widerspruchs gegen die Änderungen besteht das Vertragsverhältnis zwischen diesem Kunden und Seasonax gemäß den AGB in der Fassung vor der kundgemachten Änderung fort.
2. Registrierung
2.1. Die Nutzung der Software ist registrierten Kunden vorbehalten. Es besteht kein Anspruch der Kunden auf Registrierung. Seasonax behält sich das Recht vor, im Rahmen der Registrierung Nachweise über die Identität und die Bonität des Kunden sowie über die Vertretungsbefugnis der im Namen des Kunden handelnden Personen einzufordern und die Registrierung einer Person ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.2. Im Rahmen der Registrierung hat der Kunde sämtliche geforderten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben und nachträglich bei allfälliger Änderung unverzüglich zu aktualisieren. Nach wahrheitsgemäßer Angabe sämtlicher im Registrierungsprozess geforderter Daten und Annahme der Registrierung durch Seasonax, erhält der Kunde ein BestätigungsEMail mit einem Aktivierungslink für den Abschluss der Registrierung. Nach dieser erstmaligen Registrierung kann sich der Kunde durch Angabe seiner persönlichen Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) auf der Webseite anmelden.
2.3. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten und die Zugangsdaten vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Für die Geheimhaltung und den Schutz der Zugangsdaten ist allein der Kunde verantwortlich. Gibt er seine Zugangsdaten an Dritte weiter, so verpflichtet er sich, dem Dritten die Einhaltung dieser AGB zu überbinden. Der Kunde haftet für sämtliche Nachteile, welche Seasonax erleidet, sollte er die vorstehende Überbindung nicht vornehmen. Die vorstehende Regelung gilt jedoch nicht bei einer missbräuchlichen Verwendung der Zugangsdaten durch Dritte, an denen den Kunden kein Verschulden trifft. Bei Verlust der Zugangsdaten oder wenn der Verdacht besteht, dass unbefugte Dritte von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, ist der Kunde verpflichtet, Seasonax unverzüglich per EMail an support@seasonax.com zu benachrichtigten, damit eine Sperre des Kundenkontos veranlasst werden kann.
3. Vertragsabschluss / Vertragsbeginn
3.1. Nach der Registrierung auf der Webseite, bestätigt der Kunde, die AGB gelesen, verstanden und ausdrücklich angenommen zu haben durch Anklicken des “Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der seasonax GmbH gelesen, verstanden und nehme diese ausdrücklich an”-Buttons. Mit Anklicken des Buttons “Jetzt zahlungspflichtig bestellen”, gibt der Kunde ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags mit Seasonax über die (kostenpflichtige) Nutzung der Software ab. Die Annahme dieses Angebots und somit der Abschluss des Vertrags erfolgen durch die Versendung einer Auftragsbestätigung an den Kunden per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse und durch die Aktivierung der Software durch Seasonax. Seasonax behält sich vor, Nachweise über die Identität und die Bonität des Kundens vor Annahme einer Bestellung einzufordern. Allfällige Angebote von Seasonax sind freibleibend und unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung durch den Kunden dar.
3.2. Seasonax ist nach freiem Ermessen berechtigt, zur Durchführung eines Vertrags qualifizierte Dritte als Subunternehmer zu beauftragen. Für das Verhalten von Subunternehmern, die von Seasonax beauftragt wurden, haftet Seasonax gegenüber dem Kunden wie für ihr eigenes. Sofern die Beauftragung von Dritten auf Kundenwunsch erforderlich ist, erfolgt diese im Namen und auf Rechnung des Kunden und solche Dritte sind keine Erfüllungsgehilfen von Seasonax.
4. Nutzungsrechte
4.1. Dem Kunden steht ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares zeitlich für die Dauer des Vertragsverhältnisses beschränktes Nutzungsrecht an der Software zu.
4.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software in irgendeiner Art und Weise (zurück) zu entwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu modifizieren, zu vervielfältigen, öffentlich zur Verfügung zu stellen oder jeglichen Teil der Software zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen. Jede Art der Übertragung, des Weiterverkaufs, der Integration oder ähnlicher Handlungen hinsichtlich der Software in Produkte und/oder Plattformen von Drittanbietern sind strengstens untersagt.
4.3. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software sowie das Programm und die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.
4.4. Urhebervermerke sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden.
5. Systemvoraussetzungen / Installation
5.1. Voraussetzung für die Nutzung der Software ist die Einrichtung einer funktionsfähigen und ausreichend dimensionierten Hard- und Softwareumgebung, welche in der alleinigen Verantwortung des Kunden liegt. Für die Installation der Software wird auf die auf der Webseite befindlichen Tutorials und Erläuterungen verwiesen. Der Kunde hat die Software und gegebenenfalls Patches, Updates und Upgrades selbst zu installieren.
5.2. Sofern die erforderlichen Systemvoraussetzungen und/oder eine entsprechende Internetverbindung nicht vorliegen, kann dies insbesondere zu, jedoch nicht beschränkt auf, Verzögerungen in der Anzeige von Kursdaten, Datenausfällen in der Belieferung mit Kursdaten oder Kurshistorien und Performanceproblemen führen.
6. Verbot der Mehrfachnutzung / Abtretungsverbot / Weitere Pflichten des Kunden
6.1. Der Kunde darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware einsetzen. Die zeitgleiche Nutzung der Software auf mehr als nur einer Hardware des Kunden ist unzulässig, insbesondere sind davon Nutzungshandlungen erfasst, die es ermöglichen, dass mehr als ein Nutzer des Kunden zeitgleich mit der Software arbeiten kann. Sofern der Kunde die Software auf mehreren Hartwarekonfigurationen zeitgleich einsetzen und/oder die Software zeitgleich nutzen möchte, etwa durch mehrere Mitarbeiter, muss er eine entsprechende Anzahl von Lizenzen für die Nutzer erwerben. Weiters sind auch nichtöffentliche Wiedergaben unzulässig durch welche zeitgleich Arbeitsergebnisse des Programmablaufes genutzt werden können, wie etwa nichtöffentliche Wiedergabe des Programmablaufes vor mehr als einem Nutzer des Kunden, mit Ausnahme von nichtöffentlichen Wiedergaben, die nicht dazu dienen, das Arbeitsergebnis ohne zusätzliche Vergütung zu erlangen, wie etwa bei Schulungen zum Programm oder Einrichten des Programms durch den Systemadministrator. Wechselt ein Kunde die Hardware, ist er verpflichtet, die Software von der bisher verwendeten Hardware zu löschen.
6.2. Der Kunde darf die Software einschließlich des etwaigen sonstigen Begleitmaterials Dritten weder entgeltlich oder unentgeltlich noch zeitlich begrenzt oder unbegrenzt überlassen, insbesondere nicht vermieten oder verleihen.
6.3. Der Kunde darf Nutzungsrechte, Forderungen oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit Seasonax ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Seasonax nicht an Dritte, einschließlich mit dem Kunden verbundener Unternehmen und nahen Angehörigen im Sinne des § 32 der österreichischen Insolvenzordnung (IO), übertragen, abtreten oder unterlizenzieren, wobei diese Begriffe in Bezug auf Unternehmer im Zweifel weit auszulegen sind.
7. Gewährleistung / Mängelrüge und Untersuchungspflicht
7.1. Die Software wird “wie geliefert” (as is basis) bereitgestellt.
7.2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass vergangene Ergebnisse und vergangene saisonale Muster keine Anhaltspunkte für zukünftige Entwicklungen, insbesondere zukünftige Marktentwicklungen sind. Seasonax empfiehlt oder billigt weder spezielle Wertpapiere, Gruppen von Wertpapieren, Industriesegmente, Analyseintervalle, Ideen und Lösungsansätze, Strategien noch Einstellungen. Weiters schließt Seasonax eine konkludente oder ausdrückliche Handlungsempfehlung aus, insbesondere Versprechen, Zusagen und/oder Garantien über Gewinne und Verluste, wobei in Bezug auf Unternehmer diese Begriffe im Zweifel weit auszulegen sind. Sämtliche zur Verfügung gestellten Informationen mittels Software oder auf der Webseite stellen keine Garantien, Gewährleistungen oder Zusicherungen im Sinne eines Prospekts dar. Der Kunde ist für die Resultate oder den Handelsansatz, den er erstellt, entwickelt oder verwendet allein verantwortlich. Indikatoren, Handelsstrategien oder Funktionen der Software können logische oder andere Fehler enthalten, die zu unerwarteten Resultaten, fehlerhaften Handelssignalen und/oder erheblichen Verlusten führen können. Die Gewährleistung und/oder Garantie über die Richtigkeit, die Vollständigkeit, die Qualität, die Angemessenheit oder des Inhalts der mittels Software oder auf der Webseite zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere als Ergebnis eines Softwarefehlers, wird von Seasonax ausgeschlossen, wobei dies gegenüber Verbrauchern nur gilt, soweit weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit von Seasonax vorliegt. Der Kunde ist zudem verpflichtet, die kapitalmarktrechtlichen Vorschriften der jeweils anwendbaren Rechtsordnungen einzuhalten.
7.3. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
7.4. Etwaige Produktbeschreibungen stellen Leistungsbeschreibungen nach dem Stand der Entwicklung, jedoch keine Garantien dar. Eine Garantie bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Erklärung von Seasonax.
7.5. Sofern es sich beim Kunden um einen Unternehmer handelt, gelten nachfolgende Abweichungen für die Punkte 7.2 und 7.3 dieser AGB:
7.5.1. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Mängel an der Software sowie gegebenenfalls an der mitgelieferten Dokumentation, die er durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, unverzüglich nach Vertragsbeginn, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen, schriftlich unter genauer Beschreibung des Mangels Seasonax anzuzeigen (die “Mängelrüge”). Unterlässt der Kunde die Mängelrüge, gelten die Software und die gegebenenfalls mitgelieferte Dokumentation als genehmigt und der Kunde kann Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln nicht mehr geltend machen. Die Vermutungsregelung des § 924 des österreichischen Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) wird ausgeschlossen.
7.5.2. Im Falle einer berechtigten und rechtzeitigen Mängelrüge, darf Seasonax nach eigener Wahl Mängel an der Software sowie gegebenenfalls an der mitgelieferten Dokumentation durch Fehlerbehebung, Ersatzbeschaffung, Updates und/oder Upgrades beheben. Der Kunde wird die Updates und/oder Upgrades installieren.
7.5.3. Die vereinbarte Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate.
7.6. Seasonax wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde verpflichtet ist, alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen. Unterlässt Seasonax die Verbesserung schuldhaft innerhalb angemessener Nachfrist, ist der Kunde zur verhältnismäßigen Preisminderung berechtigt. Kosten, die bei Inanspruchnahme Dritter trotz Bereitschaft von Seasonax zur Mängelbehebung entstehen, trägt der Kunde.
7.7. Seasonax ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für Seasonax mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Preisminderungsrechte zu.
7.8. Für Bedienungs- oder Installationsfehler seitens des Kunden übernimmt Seasonax keine Gewährleistung oder Haftung, außer Verbraucher sind betroffen und diese Fehler sind auf eine fehlerhafte Anweisungen von Seasonax zurückzuführen. Ebenso von der Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen sind zudem Mängel, die auf unsachgemäßem Gebrauch der Software durch den Kunden, Betrieb der Software an ungeeigneten Stromquellen, Betrieb mit falscher Stromart oder Spannung, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen oder Feuchtigkeit aller Art zurückzuführen sind. Weiters werden Gewährleistung und Haftung bei Mängeln, die aufgrund von Änderungen der Software durch den Kunden selbst oder durch Dritte entstehen, ausgeschlossen.
Nach aktuellem Stand der Technik existiert kein Verfahren, welches die Fehlerfreiheit von Software garantieren kann. In Folge davon kann Seasonax keine Gewähr für einen kontinuierlichen, fehlerlosen Betrieb und eine permanente Nutzbarkeit der Software während der eingeräumten Nutzungsdauer übernehmen.
7.9. Weiters bezieht Seasonax Daten, insbesondere Kursdaten oder Kurshistorien, von Dritten und hat keinen Einfluss auf die Datenqualität.
8. Haftung
8.1. Seasonax haftet gegenüber dem Kunden nur, soweit ein Schaden durch Seasonax grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Die Haftung von Seasonax für schlicht grobe Fahrlässigkeit und leichte Fahrlässigkeit wird hinsichtlich Kunden, die Unternehmer sind, ausgeschlossen. Die Haftung von Seasonax für leichte Fahrlässigkeit ist gegenüber Kunden, die Verbraucher sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf der Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht beruht. Die Haftung für Personenschäden bleibt davon jedoch unberührt.
8.2. Bei Kunden die Unternehmer sind, übernimmt Seasonax keine Haftung für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Zinsenverluste, ausgebliebene Einsparungen und Ansprüche Dritter.
8.3. Ebenso kann keine Haftung für Systemausfälle, Störungen, Datenverluste und Viren etwa infolge äußerer Angriffe oder aus anderen Gründen sowie für die Datenqualität übernommen werden, es sei denn, dass solche Schäden von Seasonax vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.
8.4. Der Kunde verpflichtet sich, Seasonax gegen Ansprüche von Dritten vollkommen schad- und klaglos zu halten, soweit es sich um Unternehmer handelt. Im Falle von Verbauchern ist der Kunde verpflichtet, Seasonax gegen Ansprüche von Dritten vollkommen schad- und klaglos zu halten sofern diese ihnen schuldhaft zuzurechnen sind.
8.5. Im Falle höherer Gewalt, einschließlich Terroranschlägen, Krieg, Unruhen, Streiks, Aussperrungen und anderen allgemeinen Arbeitskonflikten, staatlichen Maßnahmen, Ausfall oder allgemeiner Unbrauchbarkeit von Transportmitteln, allgemeiner Energie- und Materialknappheit, Epidemien, Pandemien, Unfällen, Bränden, Explosionen und unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse (einschließlich Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben, Stürmen, Orkane oder anderen Naturkatastrophen), sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit von Seasonax liegen und/oder Gründe, die Seasonax nicht zu vertreten hat und die die Erfüllung eines Vertrags verzögern oder zu einer Nichterfüllung eines Vertrags führen, hat Seasonax in keinem Fall zu vertreten und ist Seasonax in solchen Fällen berechtigt, den ursprünglich im Auftrag vereinbarten Leistungszeitraum neu festzusetzen.
8.6. Die Haftung von Seasonax wird gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, auf die vom Kunden tatsächlich bezahlte Lizenzgebühr beschränkt, jedoch höchstens mit einem Betrag in Höhe der in den letzten zwölf Monaten vor dem haftungsbegründenden Verhalten von Seasonax tatsächlich bezahlten Lizenzgebühr. Im Falle eines unbefristeten Vertrags (die “Unlimited-Subscription”) ist die Haftung auf 20% der insgesamt an Seasonax bezahlten Lizenzgebühr beschränkt.
8.7. Schadenersatzansprüche eines Kunden, der Unternehmer ist, verfallen sechs Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch zwei Jahre nach dem haftungsbegründenden Verhalten von Seasonax.
8.8. Die Bestimmungen dieses Punkts 8 dieser AGB gelten auch zugunsten von Mitarbeitern und anderen Erfüllungsgehilfen der Seasonax.
9. Schutzrechte
9.1. Der Kunde ist verpflichtet, Seasonax unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden. Zudem ist der Kunde verpflichtet, sämtliche von Seasonax geforderten Unterlagen wie Anspruchsschreiben und Entscheidungen von Gerichten und/oder Behörden zur Verfügung zu stellen. Seasonax wird dem Kunden sämtliche zur Rechtsverteidigung erforderlichen Informationen erteilen und nach besten Kräften unterstützen. Der Kunde wird Seasonax die Möglichkeit der Abwehr des Anspruches und/oder der vollen Rechtsverschaffung geben.
9.2. Wird die vertragsgemäße Nutzung der Software durch eine Schutzrechtsverletzung beeinträchtigt, so hat Seasonax – nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten – das Recht, (i) die Software so zu ändern oder zu ersetzen, dass diese Schutzrechte Dritter nicht verletzt, aber im Wesentlichen noch den vereinbarten Funktions- und Leistungsmerkmalen in einer für den Kunden zumutbaren Weise entspricht oder (ii) den Kunden von Lizenzgebühren für die Nutzung der Software während der vereinbarten Überlassungsdauer – so die Schutzrechtsverletzung fortbesteht – freizustellen.
9.3. Sämtliche Ansprüche des Kunden entfallen, wenn die Verletzung von Schutzrechten Dritter durch ein über die vertragsgemäße Nutzung hinausgehendes Verhalten des Kunden und/oder durch vom Kunden in eigener Verantwortung durchgeführte Änderungen und/oder Ergänzungen der Software verursacht wird.
9.4. Seasonax ist berechtigt nach eigenem Ermessen, (i) den Standard und Umfang der im Rahmen der Geschäftstätigkeit erbrachten Dienstleistungen zu ändern oder weiterzuentwickeln und (ii) ähnliche Änderungen oder Weiterentwicklungen am Standard und Umfang der dem Kunden bereitgestellten Software vorzunehmen.
10. Lizenzgebühr / Änderungen der Lizenzgebühr / Zahlungsbedingungen
10.1. Die (i) monatlich, (ii) quartalsweise, (iii) jährlich oder (iv) einmalig zu zahlende Lizenzgebühr ist jeweils im Voraus fällig und zahlbar. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang der Lizenzgebühr bei Seasonax.
10.2. Wenn nichts Gegenteiliges vereinbart ist, so gelangen die am Tag des Vertragsabschlusses auf der Webseite ausgewiesenen Preise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer zur Verrechnung.
10.3. Etwaig dem Kunden gewährte Skonti oder Rabatte gelten nur für die jeweilige Lieferung und Leistung im Zusammenhang mit der Software und/oder befristet und werden nicht auch für etwaige Folgelieferungen und –leistungen der Software und/oder unbefristet gewährt. Dies gilt auch, wenn Seasonax bei etwaigen Folgelieferungen und –leistungen der Software und/oder nach Ablauf der vereinbarten Befristung etwaigen vom Kunden vorgenommenen Abzügen nicht widerspricht.
10.4. Der Kunde kann im Rahmen und vor Abschluss des Bestellvorgangs aus den auf der Webseite zur Verfügung stehenden Zahlungsarten wählen. Schecks oder Wechsel werden nicht angenommen. Alle Zahlungen haben im Voraus ohne Abzug zu erfolgen.
10.5. Alle Leistungen von Seasonax im Rahmen eines mit dem Kunden im Einzelnen vereinbarten Auftrages, die nicht ausdrücklich durch die vereinbarte Lizenzgebühr abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle im Zuge der Vertrags- und/oder Auftragserfüllung erwachsenden Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind Seasonax vom Kunden gegen Rechnungslegung zu ersetzen.
11. Zahlungsverzug des Kunden / Aufrechnungsverbot
11.1. Sofern der Kunde Unternehmer ist und ein Zahlungsverzug vorliegt, ist Seasonax nach freiem Ermessen berechtigt, (i) ab der jeweiligen Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 % p.a. über dem zuletzt von der Europäischen Zentralbank verlautbarten Basiszinssatz zu verrechnen und Schadenersatz für die aus dem Zahlungsverzug erwachsenden Schäden zu verlangen oder (ii) vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
11.2. Sofern der Kunde Verbraucher ist und ein Zahlungsverzug vorliegt, ist Seasonax nach freiem Ermessen berechtigt, (i) ab der jeweiligen Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 4 % p.a. zu verrechnen oder (ii) vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zurückzutreten.
11.3. Weiters verpflichtet sich der Kunde im Fall seines Zahlungsverzugs, Seasonax die Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Sofern es sich beim Kunden um einen Verbraucher handelt, gilt das Vorstehende nur bei vorsätzlichem Fehlverhalten. Die Geltendmachung weiterer Rechte und Forderungen von Seasonax bleibt davon unberührt.
11.4. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist Seasonax berechtigt, alle für den Kunden bereits erbrachten Leistungen und Teilleistungen fällig zu stellen. Darüber hinaus ist Seasonax nicht mehr verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen.
11.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Ansprüchen von Seasonax mit Gegenforderungen aufzurechnen. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern für den Fall der Insolvenz von Seasonax sowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit einer Forderung von Seasonax
stehen, gerichtlich festgestellt oder von Seasonax anerkannt sind. In diesen Fällen besteht für Verbraucher die Möglichkeit aufzurechnen.
12. Testphase / Vertragsdauer / Beendigung des Vertrags
12.1. Vor Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags, kann der Kunde die Software für die Dauer einer von Seasonax festgesetzten Trial-Phase kostenlos testen (die “Testphase”). Während der Testphase sind sämtliche Gewährleistungs- und Haftungsansprüche im Zusammenhang mit der Software ausgeschlossen. Nach Ablauf der Testphase ist eine weitere Nutzung der Software kostenpflichtig.
12.2. Der Vertrag wird für die Dauer von entweder (i) einem Monat, (ii) drei Monaten, (iii) einem Jahr oder (iv) unbefristet, jedoch mit einer Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr, vorbehaltlich der Bestimmungen gemäß Punkt 12.4 dieser AGB abgeschlossen.
12.3. Bei befristeten Verträgen ist jede Vertragspartei berechtigt, den Vertrag schriftlich vor dem Ende der jeweiligen befristeten Vertragslaufzeit, insbesondere derzeit über einen Button innerhalb der Applikation, zu kündigen. Die jeweiligen befristeten Verträge verlängern sich automatisch um (i) einen weiteren Monat, (ii) weitere drei Monate oder (iii) ein weiteres Jahr, je nachdem, welche ursprüngliche Laufzeit der Kunde gewählt hat, sofern der Kunde nicht vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich kündigt. Seasonax verpflichtet sich, den Kunden rechtzeitig, d.h. vor Beginn dieser Kündigungsfrist, auf die Kündigungsmöglichkeit der befristeten Verträge bei sonstiger Vertragsverlängerung gesondert hinzuweisen.
12.4. Bei einem unbefristeten Vertrag (Unlimited-Subscription) erklärt Seasonax ausdrücklich auf ihr ordentliches Kündigungsrecht für die Dauer von zehn Jahren zu verzichten. Sofern der Kunde Unternehmer ist, erklärt dieser ausdrücklich bei einem unbefristeten Vertrag (Unlimited-Subscription) auf sein ordentliches Kündigungsrecht für die Dauer von zehn Jahren zu verzichten. Sofern der Kunde Verbraucher ist, erklärt dieser ausdrücklich bei einem unbefristeten Vertrag (Unlimited-Subscription) auf sein ordentliches Kündigungsrecht für die Dauer von einem Jahr zu verzichten. Bei einem unbefristeten Vertrag (Unlimited-Subscription) ist der Kunde, der Verbraucher ist, zudem berechtigt, nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr, den Vertrag unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist halbjährlich schriftlich, insbesondere derzeit über einen Button innerhalb der Applikation, zu kündigen.
12.5. Jede der Vertragsparteien ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, vor, wenn eine der Vertragsparteien trotz schriftlicher Abmahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Kalendertagen zur Wiedergutmachung durch die andere Vertragspartei gegen wesentliche Verpflichtungen aus einem Vertrag, wie beispielsweise der Leistung einer fälligen Zahlung oder beharrlich gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt.
12.6. Im Falle des berechtigten Vertragsrücktritts durch Seasonax behält Seasonax den Anspruch auf die gesamte vereinbarte Lizenzgebühr. Dies gilt gleichfalls bei unberechtigtem Rücktritt des Kunden, vorbehaltlich der Bestimmungen gemäß Punkt 13.5 dieser AGB.
12.7. Die bis zu diesem Zeitpunkt von Seasonax bereits erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten sind vom Kunden auch im Falle seines berechtigten Rücktritts in voller Höhe zu bezahlen, vorbehaltlich der Bestimmungen gemäß Punkt 13.5 dieser AGB. Bei unbefristeten Verträgen sind die Tarife für die befristeten Verträge mit einer Dauer von einem Jahr anteilig heranzuziehen.
12.8. Endet der Vertrag oder das Nutzungsverhältnis aufgrund von Kündigung oder in sonstiger Weise erlischt die Berechtigung zur Softwarenutzung: Der Kunde hat alle Softwarekopien, alle bei ihm noch vorhandenen Dokumentationen sowie gegebenenfalls deren Kopien, Zusammenfassungen oder Auszüge, alle Kopien der Updates einschließlich der Änderungen sowie alles übrige vertrauliche oder dem gewerblichen Rechtsschutz unterliegende Informationsmaterial, das sich in seinem Besitz befindet, an Seasonax herauszugeben.
13. Widerrufsrecht für Verbraucher
Kunden, die Verbraucher im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes sind, steht das nachfolgende Widerrufsrecht zu:
13.1. Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
13.2. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
13.3. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde den Widerruf des Vertrags mittels einer eindeutigen Erklärung (zB mittels eines per Post versandten Briefes oder E-Mail) gegenüber Seasonax an support@seasonax.com oder an seasonax GmbH, Lemböckgasse 47A/B1, A-1230 Wien, bekanntgeben. Der Kunde kann für den Widerruf das unten stehende Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung verwenden und an Seasonax übermitteln.
13.4. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
13.5. Wenn der Kunde den Vertrag widerruft, hat Seasonax dem Kunden alle Zahlungen, die Seasonax vom Kunden erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei Seasonax eingegangen ist, zurückzuzahlen. Für diese Rückzahlung hat Seasonax dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, zu verwenden, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
13.6. Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)
An seasonax GmbH, Lemböckgasse 47A/B1, A-1230 Wien, E-Mail: support@seasonax.com:
• Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistungen (*)
• Bestellt am (*) / erhalten am (*)
• Name des/der Verbraucher(s)
• Anschrift des/der Verbraucher(s)
• Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
• Datum
_____________________
(*) Unzutreffendes streichen
14. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
14.1. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder sämtlichen Rechtsbeziehungen zwischen Seasonax und deren Kunden gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staats des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.
14.2. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder sämtlichen Rechtsbeziehungen zwischen Seasonax und deren Kunden, vereinbaren die Vertragsparteien die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien. Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis erhobenen Klagen, ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Kunde seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, zuständig. Für Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Seasonax ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden, sofern es sich um einen Unternehmer handelt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden an Dritte zu übertragen.
15.2. Jede Vertragspartei trägt die sich für sie aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Steuern, Abgaben oder Gebühren jeweils selbst. Allfällige Rechtsgeschäftsgebühren sind vom Kunden, sofern es sich um einen Unternehmer handelt, zu tragen.
15.3. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung, von diesem Formerfordernis abzugehen. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen AGB und abweichenden schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien, gehen die Bestimmungen der abweichenden Vereinbarungen vor.
15.4. In Bezug auf Kunden, die Unternehmer sind, sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, so wird dadurch der übrige Inhalt der AGB nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die rechtlich Bestand hat und dem Willen der Vertragsparteien wirtschaftlich am nächsten kommt.
15.5. Als “Dritter” im Sinn dieser AGB gilt jede natürliche oder juristische Person, die von den Vertragsparteien im rechtlichen Sinn verschieden ist, selbst wenn zu einer solchen Person rechtliche und/oder wirtschaftliche Beziehungen bestehen sollten.
15.6. Bei allfälligen Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der deutschen und der englischen Fassung dieser AGB geht die deutschsprachige Fassung vor.
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